eVV- Importbelege ab dem 01. März 2018 nur noch elektronisch verfügbar
Ab dem 01. März 2018 werden die bisherigen (gelben) Importbelege, Zoll- und MwsT-Quittung durch die neue elektronische Veranlagungsverfügung eVV Import abgelöst.
Das Borderau der Abgaben können ZAZ-Konto-Inhaber, welche für eVV Import registriert sind, via Services oder Web abgeholt werden. Der E-Mail-Versand des Borderaus wird mit der Einführung des eVV-Obligatoriums eingestellt und nicht mehr unterstützt.
Der Zoll stellt zukünftig nur noch die entsprechenden Daten zur Verfügung, welche vom Importeur direkt abgeholt und archiviert werden müssen. Sie benötigen eine passende Lösung für Ihr Unternehmen? Wir haben diese Lösung/Module bereits erarbeitet. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein passendes Angebot. Rufen Sie uns an wir beraten Sie gerne.